Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzkrankenversicherung und schließt ausschließlich Leistungen im Bereich Zahnmedizin ein.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten heutzutage nur noch vertraglich festgelegte Beträge, die sich an der einfachen, zweckmäßigen Grundversorgung orientieren, unabhängig von der tatsächlichen Rechnungshöhe. Eine private Zahnzusatzversicherung hingegen leistet - je nach Versicherer und gewähltem Tarif – für modernen Behandlungsmethoden wie Inlays, Implantate, Keramikverblendungen etc. Diese Zusatzkrankenversicherung minimiert bzw. übernimmt im besten Fall vollständig die verbleibenden Kosten.
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung leistet für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes eine vertraglich vereinbarte Geldsumme, die zeitlich unbegrenzt und steuerfrei gezahlt wird. Dabei müssen die entstandenen Kosten nicht nachgewiesen werden.
Rooming In
Vater oder Mutter haben i. d. R. die Möglichkeit während eines stationären Krankenhausaufenthalt bei ihrem Kind (bis zum vollendeten 8. Lebensjahrs) zu übernachten. Das Krankenhaus berechnet für die Begleitperson eine Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Auch diese Kosten lassen sich durch eine Krankenhaustagegeldversicherung ( Rooming In )abdecken.
Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfallversicherung)
Die Krankentagegeldvesicherung leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfall oder Krankheit. Diese Verdienstausfallversicherung mindert den Verdienstausfall nach Ende der Gehaltsfortzahlung. Arbeitnehmer können Tagegeld i. d. R. bis zu 100 % ihres Nettoeinkommens versichern.
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zu Zusatztarifen