Stationärer Zusatztarif bei Krankenhausaufenthalten. Ambulante Zusatztarif nach der Krankenhausaufenthalt oder für Zahnersatz



Stationärer Zusatztarif
Der stationäre Zusatztarif erstattet Mehrkosten, die durch besondere Pflege und Unterbringung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entstehen. Von einer stationären Behandlung spricht man, wenn der Patient mindestens eine Nacht nach der Behandlung im Krankenhaus verbleibt. Der stationäre Zusatztarif bietet Vorteile wie 1- oder 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung sowie die freie Krankenhausauswahl. Weiterhin wird dem Versicherten ein Tagegeld gezahlt wenn er auf eine oder mehrere der o. g. Leistungen verzichtet.

Ambulanter Zusatztarif
Der ambulante Zusatztarif leistet für alle Behandlungen und Therapien, bei denen der Patient im Anschluß wieder nach Hause gehen kann. Diese Zusatzkrankenversicherung reduziert die Eigenbeteiligung für den Versicherten zum großen Teil bzw. im besten Fall sogar komplett. Folgende Leistungen können – je nach Versicherer und Tarif – in die private Zusatzkrankenversicherung aufgenommen werden:
  • freie Arztwahl
  • Ergänzungen der Leistungen bei Zahnersatz
  • Ergänzungen der Leistungen bei Brillen
  • Ergänzungen der Leistungen bei weiteren Hilfsmitteln
  • Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
  • Zahlung von Heilmitteln (z.B. Medikamente, Massagen, Fango, Heilbäder)
  • Krankentagegeld
  • ambulante Kurleistungen
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